Ja, ich gebe es gerne zu: Als Baudirektor Martin Bambach den Gemeinderat vor fast drei Jahren erstmalig von den Kreisverkehrsplänen an der Aschauerweiherstraße informierte, überwog zunächst auch bei mir die Skepsis. Erst nach eingehender Abwägung sämtlicher Fachinformationen unter Zugrundelegung einer wünschenswerten kommunalen Verkehrsentwicklung reifte die Zustimmung zu der nun umzusetzenden Maßnahme.
Es geht im Grunde um zwei verkehrspolitische Zielsetzungen: Um mehr Verkehrssicherheit und um die dringend notwendige Fortführung eines sicheren Geh- und Radweges zum Aschauer Weiher. Das geht nicht ohne bauliche Veränderungen. Und für eine solche Ertüchtigung gibt es gewisse Mindeststandards bezüglich der Ausbaugrößen, die behördlicherseits eingehalten werden müssen. Die derzeitige Straßenbreite zwischen Gattermannlehen und Wanderparkplatz Dietfeld ist allein schon für den Schulbus und den Begegnungsverkehr eine tägliche Herausforderung. Die Unfallstatistiken belegen dies. Auch die Ausfahrt aus dem Aschauerweiher-Parkplatz ist wegen der sichtbehindernden Geländekuppe ein ständiger Gefahrenpunkt. Daher zählt es auch zu den wichtigen Aufgaben einer Gemeinde, ihre verkehrliche Infrastruktur den Sicherheitsbedürfnissen aller Verkehrsteilnehmer – Kinder, Wanderer, Radfahrer, Autofahrer, Versorger – bestmöglich anzupassen.
So weit so gut – aber wieso ein Kreisverkehr bei der Einmündung in die Rostwaldstraße? Ganz einfach! Zum einen um möglichst flächensparsam zu bauen und zum zweiten, um den Verkehr zu entschleunigen und damit mehr Verkehrssicherheit herzustellen! Alternativ müsste eine Linksabbiegespur eingerichtet werden und jeweils fast hundert Meter lange Sichtdreiecke entlang des Innenradius der Straße freigelegt werden. Dies führte zu einem deutlich höheren Landschaftsverbrauch und zu weniger Verkehrssicherheit. Beides kann nicht im Interesse einer aufgeklärten Bürgerschaft liegen und somit auch nicht einem den Bürgerinnen und Bürgern verpflichteten Gemeinderat, der es sich bei solchen Entscheidungen entgegen landläufiger Vorurteile alles andere als leicht macht. Grundlage seiner Entscheidungen sind im Idealfall eine umfassende Faktenkenntnis und eine darauf basierende gemeinschaftsverträgliche Gesamtgüterabwägung samt Mehrheitsbeschluss. Die daraus resultierenden Entscheidungen sind daher immer Kompromisse mit verschiedenen Vor- und Nachteilen, nie bedienen sie ausschließlich Einzelinteressen, wie dies aber gerade in den emotional-aufgeregten Social-Media-Foren zur Voraussetzung für möglichst viele „Likes“ und „Emojis“ verlangt wird. Nur gut, dass bis auf Weiteres die Bayerische Gemeindeordnung keine inhaltliche Abstimmungsverpflichtung für Gemeinderätinnen und Gemeinderäte aufgrund von Leserbrief- und Facebookäußerungen vorsieht, sondern weiter auf das freie Mandat setzt!
Hans Metzenleitner