Hier gibt es erste finanzielle Unterstützung für kleine und mittelgroße Unternehmen:

21. März 2020

Die Corona-Pandemie trifft auch die Wirtschaft. Vom SPD-Landesverband und unserer Landesvorsitzenden Natascha Kohnen haben wir eine Zusammenstellung bekommen, wo und welche Hilfen Unternehmen beantragen können. Natürlich stellen wir diese Infos gerne öffentlich zur Verfügung:

  1. Sofortmaßnahmen der Bayerischen Staatsregierung:

Die Bayerische Staatsregierung hat einen Härtefallfonds eingerichtet, der sich vor allem an kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeiter richtet und ab sofort zur Verfügung steht!

Die finanzielle Unterstützung liegt zwischen 5000 und 30000 Euro und richtet sich nach der Größe des Unternehmens:

Bis fünf Mitarbeiter 5.000 EUR, bis zehn Mitarbeiter 7.500 EUR, bis 50 Mitarbeiter 15.000 EUR, bis 250 Mitarbeiter 30.000 EUR

Das Antragsformular befindet sich unter:

https://www.stmwi.bayern.de/coronavirus/

Zuständig für die Bearbeitung sind die Bezirksregierungen und die Stadt München. Je nachdem in welcher Region sich der Firmenbesitz befindet:

https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/

Das Geld wird ab Freitag, 20.03.2020 ausbezahlt!

Betriebsmittelhilfen gibt es bei den Landesförderbanken. In Bayern ist das die LfA Förderbank:

https://lfa.de/…/aktue…/_informationen/Coronavirus/index.php

ACHTUNG: Da die Beantragung dieser Mittel häufig kompliziert ist (LfA reicht häufig KfW Mittel aus), benötigen die Betriebe hier erst recht Unterstützung bei der Beantragung.

Wer Bürgschaften für Kredite benötigt, wendet sich an die Bürgschaftsbanken der Länder!

https://www.vdb-info.de/mitglieder

  1. Maßnahmen der Bundesregierung:

a) Vereinfachtes Kurzarbeitergeld

Damit möglichst keine Arbeitsplätze verloren gehen, wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld erleichtert. Das können Betriebe schon beantragen, wenn nur 10 Prozent der Belegschaft vom Arbeitsausfall betroffen sind. Kurzarbeitergeld bekommen auch Beschäftigte in Leiharbeit. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet vollständig die Sozialversicherungsbeträge. Das gilt ab sofort – und rückwirkend zum 1. März 2020.

Wenn der Betrieb aufgrund des Corona-Virus vorrübergehend schließen muss oder z.B. Lieferungen ausbleiben und Sie dadurch die üblichen Betriebszeiten wesentlich verringern müssen, können die betroffenen Mitarbeiter*innen Kurzarbeitergeld bekommen. Der Arbeitgeber muss die Kurzarbeit bei der BA anmelden und dort auch das Kurzarbeitergeld für die Belegschaft beantragen. Voraussetzung ist, dass in dem Betrieb mindestens ein Arbeitnehmer/in oder ein Angestelle/r sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist.

Das Kurzarbeitergeld bemisst sich am Gehalt jedes Einzelnen und beträgt 60 Prozent des ausgefallenen Nettogehaltes. Lebt mindestens ein Kind im Haushalt, beträgt das Kurzarbeitergeld 67 Prozent. Die maximale gesetzliche Bezugsdauer beträgt 12 Monate. Auf der Internetseite der BA finden Sie alle wichtigen Informationen zum Kurzarbeitergeld:

https://www.arbeitsagentur.de/…/kurzarbeit-wegen-corona-vir…

Außerdem kann man sich an die Agentur für Arbeit vor Ort wenden oder auf der Unternehmerhotline der BA anrufen: 0800 4555520 (gebührenfrei).

b) Steuerliche Erleichterungen

Insgesamt wird den Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt, um die Finanzmittel der Unternehmen zu verbessern. Die Maßnahmen gelten für alle Unternehmen – branchenübergreifend und vom Solo-Selbstständigen über kleine und mittlere Unternehmen bis hin zu größeren Unternehmen.

Im Einzelnen werden folgende Möglichkeiten für Unternehmen gewährt:

  1. Die Finanzbehörden können Steuern stunden, wenn die Einziehung eine erhebliche Härte darstellen würde. Die Finanzverwaltung wird angewiesen, dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Dadurch haben die Unternehmen mehr finanzielle Mittel zur Hand, da der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben wird.

  2. Sobald klar ist, dass die Einkünfte im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden (was womöglich bereits jetzt der Fall ist!), werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Auch durch diese Maßnahme haben die Betriebe mehr Geld zur Verfügung.

  3. Auf Vollstreckungsmaßnahmen (z. B. Kontopfändungen) beziehungsweise Säumniszuschläge wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, wenn das Unternehmen unmittelbar von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist.

Bei Fragen kann man sich direkt an das örtliche und zuständige Finanzamt wenden.

c) Kredite

Die Bundesregierung hat entschieden, neue unbegrenzte (!) Kredite bereitzustellen.

Die Bedingungen für den KfW-Unternehmerkredit (für Bestandsunternehmen) und ERP-Gründerkredit - Universell (für junge Unternehmen unter 5 Jahre) werden gelockert, indem Risikoübernahmen (Haftungsfreistellungen) für Betriebsmittelkredite erhöht und die Instrumente auch für Großunternehmen mit einem Umsatz von bis zu zwei Milliarden Euro (bisher: 500 Millionen Euro) geöffnet werden.

KfW-Unternehmer- wie auch ERP-Gründerkredite können Sie über Ihre Bank oder Sparkasse bei der KfW beantragen. Informationen dazu gibt es auf der Internetseite der KfW:

https://www.kfw.de/…/Aktu…/KfW-Corona-Hilfe-Unternehmen.html

und bei allen Banken und Sparkassen. Die Hotline der KfW für gewerbliche Kredite lautet: 0800 539 900 (gebührenfrei).

Für Unternehmen, die krisenbedingt vorübergehend in ernsthaftere Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind und daher nicht ohne weiteres Zugang zu den bestehenden Förderprogrammen haben, werden zusätzliche Sonderprogramme für alle entsprechenden Unternehmen bei der KfW auflegt. Diese Sonderprogramme werden jetzt bei der EU-Kommission zur Genehmigung angemeldet. Die Kommissionspräsidentin hat bereits signalisiert, dass sie für Flexibilität in der Anwendung beihilferechtlicher Regelungen im Zuge der Corona-Krise sorgen möchte.

d) Nothilfefond für Soloselbstständige

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat angekündigt, einen Nothilfefond für Soloselbstständige zu schaffen. Zudem sollen diejenigen, die jetzt in ihrer Existenz bedroht sind, schnell und unbürokratisch Hilfen z.B. aus der Grundsicherung bekommen. Wie konkret im Notfall der Nothilfefond oder andere Hilfen in Anspruch genommen werden können, wird die Bundesregierung in den nächsten Tagen mitteilen. Daher sollte man sich regelmäßig z.B. auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die neuen Entwicklungen zu informieren:

https://www.bmas.de/DE/Startseite/start.html

Mit den allerbesten Wünschen für eure Gesundheit!

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