Leserbrief: Geht es am Götschen wirklich nur um den Naturschutz?

24. Oktober 2020

Wenn es um den Götschen geht, werden von den allseits bekannten Protagonisten reflexartig die Visiere nach unten geklappt. Daran hat sich leider seit gut 25 Jahren nichts geändert. Markige Argumente pro und contra, aufgepeppt durch persönliche Animositäten, verunzieren die Diskussionskultur – Zwischentöne fehlen zumeist. Dabei geht es dem Betreiber der Anlage, der Gemeinde Bischofswiesen, seit Langem schon nicht mehr um monströse Ausbaupläne, sondern um die Bestandssicherung der Trainingsstätte und des allseits beliebten Naherholungsgebiets. Um dies zu erhalten und den vertraglichen Bestimmungen gegenüber den Sportverbänden gerecht zu werden, muss die Infrastruktur der fast 25 Jahre alten Beschneiungsanlage ertüchtigt werden. Dabei wird nichts erweitert, sondern nur erneuert. Und bezahlt wird sie größtenteils vom Bund und Land.

Einzig und allein die geplante Vergrößerung des Schneiteiches stellt eine Veränderung im Sinne einer Erweiterung dar. Dies dient jedoch vor allem auch dem Gewässerschutz des Schwarzecker Baches, weil die Befüllung des rund ums Vierfache vergrößerten Teiches fortan während der wasserreicheren Sommermonate erfolgen würde und dies die ständige Wasserentnahme während der wasserarmen Spätherbst- und Wintermonate stark einschränken würde. Gewässerökologisch also ein Vorteil!

Natürlich bedarf es dazu einer wasserrechtlichen Genehmigung durch das Landratsamt, die noch nicht vorliegt. Wenn nun der Bund Naturschutz in seiner Klage argumentiert, eine neue Beschneiungs-Infrastruktur bedinge zwangsläufig einen größeren Beschneiungsteich, so ist das logisch falsch. Denn auch mit der bestehenden Wasserspeicherkapazität ließe sich der Betrieb weiterführen, wenn auch gewässerökologisch ungünstiger.

Was mich aber an der aktuellen Debatte am meisten stört, ist die mitunter sehr eindimensionale Argumentations- und Sichtweise. Natürlich geht es immer auch um Fragen des Natur- und Umweltschutzes. Und ja, natürlich gibt es eine Reihe von Gründen, die zu einer kritischen Haltung Anlass geben. Dies ist absolut legitim, allerdings nur solange nicht das Überleben der Menschheit im Zeichen der Klimaerwärmung vom Ausgang der Debatte um die Ertüchtigung der bestehenden Anlage am Götschen abhängig gemacht wird.

Neben diesen naturschutzrelevanten Fragestellungen muss sich der verantwortungsbewusste Gemeinderat aber immer auch mit sportfachlichen, sozialen, touristischen und schulsportlichen Auswirkungen einer solchen Anlage beschäftigen. Allein die ortsnahe und somit eher klimaschutzfreundliche Erreichbarkeit wird von Schülern und Eltern gleichermaßen geschätzt, weil der Götschen für Jung und Alt, für Anfänger wie für Fortgeschrittene beste Möglichkeiten bietet, auch weil die Götschen Skilift GmbH um die Familie Heitauer optimale Voraussetzungen schafft, gerade auch im Schulskibetrieb.

Ich hoffe daher, dass durch weitere Gespräche zwischen Kläger und Beklagtem doch noch eine auf Sachlichkeit gegründete Vertrauensbasis geschaffen werden kann, die vielleicht die Möglichkeit für eine zukunftsfähige Kompromisslösung zulässt. Das Ende des Götschen-Skibetriebs wäre ein herber Verlust für Bischofswiesen und den Talkessel.

Teilen